Abrechnung
Innerhalb des Notdienstes werden erhöhte Gebühren für die erbrachten tierärztlichen Leistungen berechnet. Sie sind gesetzlich festgelegt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Tierärzte. Da der Notdienst für die jeweilige Praxis einen im Vergleich zum normalen Praxisalltag erheblich erhöhten Aufwand mit sich bringt, kann der berechnete Betrag bis zum 3fachen des Normalsatzes betragen. Die Abrechnung erfolgt in bar oder per EC-Karte; eine Bezahlung per Rechnung ist nicht möglich.